NEUE FRISTEN FÜR KFZ-ÜBERPRÜFUNGEN nach §57a!

Mit Mai 2018 treten wichtige Änderungen bei den Pickerl-Überprüfungsfristen in Kraft. Konkret betroffen davon sind zB Traktoren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Motor- und Transportkarren über 40 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie Anhänger der Klasse O über 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht.

Regelung/Toleranzfristen bisher: Das Pickerl kann einen Monat vor dem Begutachtungsmonat bis zum Ablauf des vierten Monats nach dem Begutachtungsmonat gemacht werden.

Neue Regelung/Toleranzfrist: Das Pickerl kann bis zu drei Monate vor dem Begutachtungsmonat gemacht werden. Es gibt keine Überziehungsfrist mehr.

Dies gilt für

  • Zugmaschine der Klasse T5 und C5 über 40 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • Anhänger der Klasse O über 3,5 t hzGG
  • LKW unabhängig vom Gewicht
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine, Motorkarren und Transportkarren über 40 km/h Bauartgeschwindigkeit

Weitere Infos erhalten Sie bei unseren Werkstattmeistern.

 

Fragen zum Thema?

Reinhard Hochwallner
Ersatzteile, Motorgeräte

Tel: +43 7225 8277-214
Mobil: +43 676 844277-214
rhochwallner@hochrather.at

Weitere Beiträge